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Haben Sie Ihre Cookies im Griff?

Auch wenn böse Zungen immer noch behaupten, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, wissen wir es längst besser.

Die Themen Datenschutz und Rechtssicherheit sind auch bei unserem täglichen Geschäft nicht wegzudenken, deshalb möchten wir Sie auf den neuesten Stand bringen.

Das neue Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) ist seit Dezember 2021 in Kraft und enthält neue Regeln für Cookies und ähnliche Technologien. Es wurde eingeführt, um den Dschungel aus den in Deutschland geltenden Datenschutzvorschriften (Datenschutz Grundversorgung, Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz) zu vereinheitlichen.

Was heißt das konrekt für Sie?

Laut Abschnitt 24 des neuen Gesetzes müssen Webseiten, die Informationen auf Geräten der Nutzer speichern oder von ihnen auslesen, die Zustimmung für Tracking-Technologien wie Cookies einholen. Cookies dürfen also nur dann verwendet werden, wenn der Besucher darüber informiert wurde und seine eindeutige Bestätigung gegeben hat.

Für wen gilt das neue Gesetz?

  • Organisationen, die eine Niederlassung in Deutschland haben
  • Organisationen, deren Website sich an deutsche Nutzer richtet
  • Organisationen, die eine Dienstleistung erbringen oder zur Erbringung dieser beitragen

Ob Sie tätig werden müssen, hängt davon ab, welches Cookie-Banner aktuell auf Ihrer Webseite integriert ist. Gerne prüfen wir, ob Ihr aktuelles Cookie-Banner mit den neuen Bestimmungen konform ist. Falls ja brauchen Sie nichts weiter zu tun. Falls nein haben wir die Lösung: Die Integration des TTSDG-konformen Cookie-Scripts und die Schaltung eines zulässigen Cookie-Banners.

 

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Erlo Wagner
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